(1) Ein Strukturausgleich ist nicht vereinbart.

 

(2) Eine Einmalzahlung wird nicht gewährt. § 16 bleibt unberührt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge