Für Beschäftigte, die spätestens mit Ablauf des 28. April 2016 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, gilt dieser Tarifvertrag nur, wenn sie dies bis 31. Oktober 2016 schriftlich beantragen. Für Beschäftigte, die spätestens mit Ablauf des 28. April 2016 aufgrund eigenen Verschuldens ausgeschieden sind, gilt dieser Tarifvertrag nicht.

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