
Dieser Tarifvertrag gilt für Personen, die unter den Geltungsbereich eines der nachstehenden Tarifverträge fallen:
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD),
- Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V),
- Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil –,
- Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) oder
- Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD).
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