Rz. 32

Die zulässige Bindungsdauer hängt ab von der Dauer der Fortbildung und der darin erworbenen Qualifikation. Für die Länge der Bindungsfrist hat die Rechtsprechung Regelwerte aufgestellt, die allerdings einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind.[1]

 
Lehrgangsdauer Zulässige Bindungsdauer
bis zu 1 Monat 6 Monate
1-2 Monate 1 Jahr
2-5 Monate 2 Jahre
5 Monate – 2 Jahre 3 Jahre
2 Jahre oder mehr 5 Jahre

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