(1) Die Schülerin/Der Schüler erhält eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe in einem besonderen Tarifvertrag (Ausbildungsvergütungstarifvertrag) vereinbart wird.

(2) Für die Berechnung und Auszahlung der Bezüge gilt § 36 des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) entsprechend.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge