Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Marburger Bund haben sich mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) vom 7. März 2020 auf wesentliche Änderungen für die Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken geeinigt. Am 7. März 2020 wurden die Eckpunkte der Tarifeinigung veröffentlicht. Zwischenzeitlich wurden die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen. Der Änderungstarifvertrag Nr. 7 ist veröffentlicht.

Neben den linearen Erhöhungen der Entgelte der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken wurden Vereinbarungen getroffen[1]

  • zur zahlenmäßigen Begrenzung der Bereitschaftsdienste,
  • zu freien Wochenenden,
  • zum Vorlauf für die Dienstplangestaltung,
  • zum Zusatzurlaub für Nachtarbeit sowie
  • zur Dokumentation der Arbeitszeit.

Die Änderungen sind zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft getreten (1. Oktober 2019, 1. Januar 2020, 1. Juli 2020, 1. Oktober 2020; Einzelheiten nachfolgend).

Die Einigung hat eine Laufzeit von 33 Monaten bis zum 30. Juni 2022.

Entsprechende Änderungen wurden am 10. Juni 2020 zwischen dem Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes Baden-Württemberg (AVdöD BW) und dem Marburger Bund für die Ärztinnen und Ärzte an den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg vereinbart.

[1] Presseinformation der TdL Nr. 2/2020 vom 7.3.2020.

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