Der TV Inflationsausgleich wurde bereits am Tag der Tarifeinigung, d. h. am 22. April 2023, im vollständigen Wortlaut von den Tarifvertragsparteien verabschiedet.

Der TV Inflationsausgleich tritt mit Wirkung vom 18. Mai 2023 in Kraft. Das Inkrafttreten steht unter dem Vorbehalt, dass die Tarifeinigung vom 22. April 2023 von keiner Tarifvertragspartei innerhalb der Erklärungsfrist bis zum Ablauf des 17. Mai 2023 widerrufen wird.

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