In der Tarifrunde 2008 war eine zentrale Forderung der Arbeitgeber die Verlängerung und Vereinheitlichung der Arbeitszeit im Tarifgebiet West. Letztendlich wurde eine einheitliche Arbeitszeit von 39 Stunden pro Woche für die Beschäftigten im Tarifgebiet West vereinbart mit Ausnahme der Beschäftigten in Krankenhäusern, wo es bei der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden geblieben ist, wiederum mit Ausnahme des KAV Baden-Württemberg, bei dem aufgrund landesbezirklicher Regelung die Arbeitszeit der Beschäftigten in Krankenhäusern bereits auf 39 Std./wöchentlich erhöht war.

Hinsichtlich der Beschäftigten im Erziehungsdienst, insbesondere bei den – den weitaus größten Anteil ausmachenden – in Kindertagesstätten beschäftigten Erziehern und Erzieherinnen befürchteten die Gewerkschaften einen mit einer Arbeitszeitverlängerung einhergehenden Arbeitsplatzabbau und daraus folgend eine Arbeitsverdichtung bzw. Erschließung zusätzlicher Betreuungszeiten. Dies würde einen Qualitätsverlust bei der Betreuung und Erziehung der Kinder bedeuten, was angesichts der immer mehr gestiegenen Anforderungen sowie der Erwartungshaltung an die Erziehung der Kinder nicht hinnehmbar sei. Diesen Befürchtungen wurde dadurch Rechnung getragen, dass im Erziehungsdienst 2,5 Tage im Rahmen der Gesamtarbeitszeit für Zwecke der Vorbereitung und Qualifizierung verwendet werden. Dies entspricht bei einer auf 5 Tage in der Woche gleichmäßig verteilten Arbeitszeit von 39 Std./Woche 19,5 Std. im Kalenderjahr.

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