Die neue Wohnzulage wird für Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst von bisher 40,90 EUR ab dem 1. Juli 2022 auf 65,00 Euro erhöht. Neben den Entgeltgruppen S 4 FGr. 2, S 7 und S 8b FGr. 2 gilt die Wohnzulage auch für die (neue) Fallgruppe 2 der Entgeltgruppe S 8a.

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