Die Vorschrift des § 618 BGB verpflichtet den Arbeitgeber zur Schaffung von Räumlichkeiten, in denen der Arbeitnehmer keinen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt wird. Die Anwendung dieser Anspruchsgrundlage wird an Bedeutung verlieren, § 3a Arbeitsstättenverordnung ist die viel weitere und damit umfassend schützende Norm.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge