1 Steuerfreie Dienstwohnung

 

Sachverhalt

Der Arbeitgeber stellt seinem Arbeitnehmer eine Wohnung von 50 m2 zu einem Mietpreis von 450 EUR (= 9 EUR je m2) zur Verfügung. Der ortsübliche Mietpreis beträgt für eine entsprechende Wohnung 675 EUR (= 13,50 EUR je m2).

Wie muss der geldwerte Vorteil lohnsteuerlich behandelt werden und welche sozialversicherungsrechtlichen Folgen ergeben sich?

Ergebnis

Die vom Arbeitnehmer gezahlte Miete liegt je m2 unter 25 EUR. Sie beläuft sich auf 2/3 der ortsüblichen Miete (675 EUR x 2/3) und der sich ergebende geldwerte Vorteil bleibt damit steuer- und beitragsfrei.

 
Ortsübliche Miete monatlich 675 EUR
Abzgl. Bewertungsabschlag (1/3 von 675 EUR) - 225 EUR
Abzgl. Mietpreis des Arbeitnehmers - 450 EUR
Steuer- und beitragspflichtiger geldwerter Vorteil 0 EUR
Steuer- und beitragsfreier geldwerter Vorteil 225 EUR

Hinweis

Seit 2021 gilt der lohnsteuerliche Bewertungsabschlag nunmehr auch für die Behandlung des geldwerten Vorteils in der Sozialversicherung. D. h., auch hier kommt es zu einer sozialversicherungsrechtlichen Freistellung des geldwerten Vorteils des Arbeitnehmers, soweit seine Mietzahlung mind. 2/3 der ortsüblichen Miete und die Miete je m2 weniger als 25 EUR beträgt.

2 Steuerpflichtige Dienstwohnung

 

Sachverhalt

Dem Arbeitnehmer wird eine 3-Zimmer-Wohnung nebst Küche und Bad für monatlich 250 EUR vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Die ortsübliche Miete einer vergleichbaren Wohnung beträgt durchschnittlich 850 EUR.

Wie ermittelt sich der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer und welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen ergeben sich?

Ergebnis

Für die Wertermittlung der Nutzungsüberlassung von Wohnungen ist der ortsübliche Mietpreis abzüglich eines Bewertungsabschlags von 1/3 anzusetzen. Unter Berücksichtigung des Bewertungsabschlags von 1/3 der ortsüblichen Miete ergibt sich für den Arbeitnehmer ein steuerpflichtiger Vorteil i. H. v.:

 
Ortsübliche Miete monatlich 850 EUR
Abzgl. Bewertungsabschlag (1/3 von 850 EUR) - 283 EUR
Abzgl. Arbeitnehmerentgelt - 250 EUR
Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil 317 EUR

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Seit 1.1.2021 ist die steuerliche Regelung auch in der Sozialversicherung anzuwenden. Daher handelt es sich auch dort i. H. v. 317 EUR um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.

3 Freie Kost und Logis, Unterkunft

 

Sachverhalt

Einer Arbeitnehmerin wird eine einfache Unterkunft zur Verfügung gestellt. Sie bewohnt ein möbliertes und beheiztes Zimmer. Darüber hinaus erhält sie vom Arbeitgeber den ganzen Monat volle und kostenlose Verpflegung. Für das Zimmer zahlt sie 150 EUR pro Monat. Dieser Betrag wird ihr vom Nettogehalt abgezogen.

Wie ist der geldwerte Vorteil abzurechnen?

Ergebnis

Die Ermittlung des geldwerten Vorteils erfolgt anhand der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV):

 
Sachbezugswert Unterkunft 2023 (monatlich) 265 EUR
Abzgl. Zuzahlung der Arbeitnehmerin - 150 EUR
Geldwerter Vorteil der Unterkunft 91 EUR
Zzgl. Sachbezugswert Verpflegung 2023 (Frühstück 56 EUR, Mittag und Abendessen je 107 EUR) + 270 EUR
Steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil gesamt 361 EUR

4 Gemeinschaftsunterkunft

 

Sachverhalt

Der Arbeitgeber stellt seinem volljährigen Arbeitnehmer ein Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft bei Belegung mit 3 Arbeitnehmern zur Nutzung kostenfrei zur Verfügung.

In welcher Höhe ergibt sich der steuer- und sozialversicherungspflichtige Vorteil für den Arbeitnehmer?

Ergebnis

Auch hier erfolgt die Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV):

 
Sachbezugswert der Unterkunft 2023 (monatlich) 265,00 EUR
Abschlag für Mehrfachbelegung (50 % von 265 EUR) - 132,50 EUR
Steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil 132,50 EUR

Hinweis

Werden z. B. Waschräume und/oder Küchen gemeinschaftlich durch mehrere Personen genutzt und erhält die Unterkunft damit den Charakter z. B. eines Wohnheims, liegt eine Gemeinschaftsunterkunft vor.

Der amtliche Sachbezugswert von monatlich 265 EUR vermindert sich bei Gemeinschaftsunterkünften um 15 %. Bei Mehrfachbelegung erfolgt eine Berücksichtigung durch erhöhte Abschläge:

  • Belegung mit 2 Arbeitnehmern: 40 %
  • Belegung mit 3 Arbeitnehmern: 50 %
  • Belegung mit mehr als 3 Arbeitnehmern: 60 %
  • für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende: 15 %

5 Luxuswohnung

 

Sachverhalt

Der Arbeitgeber stellt seiner Arbeitnehmerin eine Wohnung mit 42 m2 zur Verfügung. Die Wohnung wird zu einem Mietpreis 24,50 EUR pro m2 überlassen, wobei die ortsübliche Kaltmiete 25,50 EUR pro m2 beträgt.

In welcher Höhe ergibt sich der steuer- und sozialversicherungspflichtige Vorteil für die Arbeitnehmerin?

Ergebnis

Eine Anwendung des Bewertungsabschlags ist ausgeschlossen, wenn die Kaltmiete 25 EUR pro m2 übersteigt. Der geldwerter Vorteil kann höchstens im Rahmen der 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze steuer- und beitragsfrei bleiben.

 
Ortsübliche Miete (42 m2 x 25,50 EUR) 1.071 EUR
Abzgl. Miete Arbeitnehmerin (42 m2 x 24,50 EUR) - 1.029 EUR
Unterschiedsbetrag 42 EUR
Abzgl. Kürzung um Freigrenze, da < 50 EUR - 42 EUR
Steuer- und sozialversicherungspflichtiger Vorteil 0 EUR

Ach...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge