Nach § 14 hat der Arbeitgeber eine umfassende Dokumentationspflicht über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, den Bedarf an Schutzmaßnahmen und die in Bezug auf die konkrete schwangere oder stillende Frau erforderlichen Schutzmaßnahmen. Der Arbeitgeber hat alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und über den Bedarf an Schutzmaßnahmen zu informieren. Sinn dieser Vorschrift ist, dass eine Frau, die an einem bestimmten Arbeitsplatz arbeitet, von vorneherein weiß, dass im Falle einer Schwangerschaft hier möglicherweise für sie spezifische Gefahren drohen und dem Arbeitgeber deshalb ihre Schwangerschaft schnellstmöglich mitteilen soll.

 
Praxis-Beispiel

Kenntnis drohender Gefahren

Die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass der Arbeitnehmer an einem konkreten Arbeitsplatz mit Stoffen in Kontakt kommen kann, die die Laktation negativ beeinflussen. Das ist unproblematisch, solange an diesem Arbeitsplatz keine stillende Frau arbeitet. Eine Frau soll für diesen Fall aber schon vorher wissen, dass hier für sie Gefahren drohen, wenn sie ein Kind stillt.

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