Der Auszubildende erhält nach Maßgabe besonderer Tarifverträge vermögenswirksame Leistungen, ein jährliches Urlaubsgeld und eine jährliche Zuwendung.

red. Hinweis: Für Auszubildende nach dem Manteltarifvertrag für Auszubildende ist die Vergütungserhöhung ab 1. Januar 1999 um 3,1 % ausgefallen. Der Bemessungssatz für die Zuwendung beträgt für die Auszubildenden ab 1. Januar 1999 90,78 %

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