Mehrere Ziele können untereinander gewichtet werden. Für die Berechnung muss die Summe der gewichteten Einzelziele immer einen gleich hohen Wert erreichen, i. d. R. wird eine prozentuale Aufteilung bis zu insgesamt 100 % gewählt. Hiermit kann der unterschiedlichen Wertigkeit der einzelnen Ziele Rechnung getragen werden.

 
Praxis-Beispiel

Der Beschäftigte A vereinbart 2 Ziele. Ziel 1 ist anspruchsvoll, Ziel 2 ist eher nebensächlich. Um die Bedeutung der Ziele zueinander auszudrücken, wird Ziel 1 mit 80 % und Ziel 2 mit 20 % in die Berechnung einbezogen.

Den Führungskräften wird hierdurch eine zusätzliche Steuerungsmöglichkeit eingeräumt, die Beschäftigten profitieren von der Variabilität der Zielsetzungen, denn eine höhere Gewichtung schlägt sich letztlich auf die Höhe des Leistungsentgelts durch. Mit ihr ist der finanzielle Anreiz verbunden, eine möglichst hohe Leistung zu erreichen. Auch hier gilt es, in einem Gespräch mit den Beschäftigten die Gründe für die unterschiedliche Gewichtung zu vermitteln.

Wird im betrieblichen System als Methode zur Leistungsbewertung die Kombination von Zielvereinbarung und Systematischer Leistungsbewertung festgelegt, muss von der Führungskraft zusätzlich festgelegt werden, mit welcher Gewichtung der Ziel- und Kriterienblock zueinander stehen, soweit dies nicht durch die Dienst- oder Betriebsvereinbarung vorgegeben ist.

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