Entscheidungsstichwort (Thema)

Altersteilzeit, Belastungsgrenze

 

Leitsatz (amtlich)

In die Berechnung der Belastungsgrenze („5 % der Arbeitnehmer des Betriebes”) aus § 3 des Tarifvertrages zur Förderung der Altersteilzeit in der Chemischen Industrie (Fassung vom 09.05.1998) sind auch nicht tarifgebundene Arbeitnehmer einzubeziehen, mit denen der Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen hat.

 

Normenkette

TV ATZ (Chemische Industrie) § 3

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Vorbehaltsurteil vom 28.09.1999; Aktenzeichen 12 Ca 3578/99)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 18.09.2001; Aktenzeichen 9 AZR 397/00)

 

Fundstellen

Haufe-Index 508304

ZTR 2001, 36

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