Entscheidungsstichwort (Thema)

Unternehmerentscheidung - Direktionsrecht

 

Orientierungssatz

1. Wird als Folge einer Umorganisationsentscheidung im Wege des Direktionsrechts eine Aufgabenverteilung (hier Bestellung zum Zivildienstbeauftragten) rückgängig gemacht, so kann diese Entscheidung nur auf Ermessensfehler hin überprüft werden. Die Unternehmerentscheidung der Umorganisation selber ist nicht überprüfbar.

2. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZN 617/94.

 

Verfahrensgang

ArbG Bielefeld (Entscheidung vom 17.06.1993; Aktenzeichen 3 Ca 393/93)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 12.09.1996; Aktenzeichen 5 AZR 30/95)

BAG (Beschluss vom 15.11.1994; Aktenzeichen 5 AZN 617/94)

 

Fundstellen

Haufe-Index 444775

Bibliothek, BAG (T)

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