Entscheidungsstichwort (Thema)
Unternehmerentscheidung - Direktionsrecht
Orientierungssatz
1. Wird als Folge einer Umorganisationsentscheidung im Wege des Direktionsrechts eine Aufgabenverteilung (hier Bestellung zum Zivildienstbeauftragten) rückgängig gemacht, so kann diese Entscheidung nur auf Ermessensfehler hin überprüft werden. Die Unternehmerentscheidung der Umorganisation selber ist nicht überprüfbar.
2. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZN 617/94.
Verfahrensgang
ArbG Bielefeld (Entscheidung vom 17.06.1993; Aktenzeichen 3 Ca 393/93) |
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 444775 |
Bibliothek, BAG (T) |
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