Entscheidungsstichwort (Thema)

Leistungszulage - Leistungsbeurteilung

 

Orientierungssatz

1. Nach § 5 des Tarifvertrages zur Leistungsbeurteilung von Angestellten in der Metallindustrie von Nordrhein-Westfalen vom 19.2.1975 (TV-Leistung) ist nur die Kommissionsentscheidung über die Beanstandung der Leistungsbeurteilung gerichtlich überprüfbar und nicht auch die Leistungsbeurteilung selbst. Wie die Leistungsbeurteilung überprüft wird, haben die Tarifvertragsparteien in § 5 TV-Leistung mit der Überprüfung durch die politische Kommission abschließend geregelt.

2. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen 10 AZN 259/96.

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 10 AZR 468/96.

 

Normenkette

TVG § 1; BGB § 611 Abs. 1

 

Verfahrensgang

ArbG Bielefeld (Entscheidung vom 01.12.1994; Aktenzeichen 6 Ca 1717/94)

 

Nachgehend

BAG (Entscheidung vom 22.01.1997; Aktenzeichen 10 AZR 468/96 Urteil: Zurückweisung)

BAG (Urteil vom 22.01.1997; Aktenzeichen 10 AZR 468/96)

 

Fundstellen

Haufe-Index 444789

Bibliothek, BAG (T)

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