Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebliche Übung. Gehaltsanpassung. Abänderung einer betrieblichen Übung

 

Leitsatz (amtlich)

Erhöht ein Arbeitgeber die Vergütung der Arbeitnehmer seiner Klinik in einem Zeitraum von mehr als sechs Jahren jährlich entsprechend der tariflichen Vergütungsanpassung des öffentlichen Dienstes, kann eine Bindung für die Zukunft nach den Grundsätzen der betrieblichen Übung entstehen.

 

Normenkette

BGB § 611 Abs. 1

 

Verfahrensgang

ArbG Minden (Entscheidung vom 03.11.1999; Aktenzeichen 2 Ca 986/99)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 13.03.2002; Aktenzeichen 5 AZR 755/00)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI519050

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