Nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG kann eine Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, sozial gerechtfertigt sein. Betriebliche Gründe stellen gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten häufig den Anlass für Kündigungen dar. In Betracht kommen innerbetriebliche Ursachen (etwa Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung der Produktion) oder außerbetriebliche Ursachen (etwa Umsatzrückgang, Auftragsmangel), die zu einer unternehmerischen Entscheidung führen (etwa Reduzierung der Produktion), die ihrerseits wiederum eine Kündigung zur Folge hat, um unmittelbar drohende Nachteile für das Unternehmen abzuwenden.

Ausgangspunkt für eine betriebsbedingte Kündigung ist damit eine unternehmerische Entscheidung über die Zielsetzung, technische oder organisatorische Ausgestaltung des Betriebes, durch die eine Änderung des Personalbedarfs eintritt.

Diese Checkliste soll dazu beitragen, im Vorfeld betriebsbedingter Kündigungen die relevanten Informationen zusammenzutragen und eine Übersicht über die rechtliche Durchführbarkeit dieser Maßnahmen zu verschaffen. Sie kann auch insbesondere auch bei der Vorbereitung der Sozialauswahl hilfreich sein. Schließlich kann die Maßnahme mittels dieser Checkliste dokumentiert werden.

Bei betriebsbedingten Kündigungen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Nur wenn der Arbeitgeber – wozu er nicht verpflichtet ist – im Kündigungsschreiben ausdrücklich darauf hinweist, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt wird und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann, hat der Arbeitnehmer das Wahlrecht, ob er gegen die Kündigung klagt oder die "versprochene" Abfindung beansprucht (vgl. § 1a KSchG).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge