Kurzbeschreibung

Checkliste für die innerbetriebliche Erfassung der im Vorfeld einer betriebsbedingten Kündigung vom Arbeitgeber zu prüfenden Daten und Fakten.

Vorbemerkung

Nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG kann eine Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, sozial gerechtfertigt sein. Betriebliche Gründe stellen gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten häufig den Anlass für Kündigungen dar. In Betracht kommen innerbetriebliche Ursachen (etwa Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung der Produktion) oder außerbetriebliche Ursachen (etwa Umsatzrückgang, Auftragsmangel), die zu einer unternehmerischen Entscheidung führen (etwa Reduzierung der Produktion), die ihrerseits wiederum eine Kündigung zur Folge hat, um unmittelbar drohende Nachteile für das Unternehmen abzuwenden.

Ausgangspunkt für eine betriebsbedingte Kündigung ist damit eine unternehmerische Entscheidung über die Zielsetzung, technische oder organisatorische Ausgestaltung des Betriebes, durch die eine Änderung des Personalbedarfs eintritt.

Diese Checkliste soll dazu beitragen, im Vorfeld betriebsbedingter Kündigungen die relevanten Informationen zusammenzutragen und eine Übersicht über die rechtliche Durchführbarkeit dieser Maßnahmen zu verschaffen. Sie kann auch insbesondere auch bei der Vorbereitung der Sozialauswahl hilfreich sein. Schließlich kann die Maßnahme mittels dieser Checkliste dokumentiert werden.

Bei betriebsbedingten Kündigungen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Nur wenn der Arbeitgeber – wozu er nicht verpflichtet ist – im Kündigungsschreiben ausdrücklich darauf hinweist, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt wird und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann, hat der Arbeitnehmer das Wahlrecht, ob er gegen die Kündigung klagt oder die "versprochene" Abfindung beansprucht (vgl. § 1a KSchG).

Checkliste: betriebsbedingte Kündigung

1. Persönliche Daten[1]
Name  
Lebensalter[2]  
Betriebszugehörigkeit[3] seit  
Unterhaltspflichtiger Ehepartner/eingetragener Lebenspartner[4]  
Unterhaltspflichtige Kinder[5]  
Ausgeübte Tätigkeit  
Abteilung  
Arbeitsvertrag vom  
Tarifbindung  
2. Kündigungsbedingungen[6]
Gesetzliche Frist  
Tarifliche Frist  
Vertragliche Frist  
Kündigung möglich zum  
mit  Wochen/Monaten
Kündigungszugang spätestens am  
Schriftform  
3. Kündigungshindernisse[7]
Schwerbehinderung/Gleichstellung  
Mutterschutz  
Elternzeit  
Auszubildender  
Betriebsratsmitglied  
Andere Hindernisse  
4. Betriebsbedingte Kündigung[8]
Gründe außerhalb des Betriebs  
Gründe im Betrieb  
Betroffener Arbeitsplatz  
Möglichkeit der Versetzung[9]  
Möglichkeit der Änderungskündigung  
Möglichkeit der Umschulung/Fortbildung  
Kurzarbeit/Abbau von Überstunden  
5. Sozialauswahl[10]
Vergleichbare Kollegen[11]  
Dauer der Betriebszugehörigkeit  
Lebensalter  
Unterhaltspflichten  
Schwerbehinderung/Gleichstellung[12]  
6. Betriebsrat[13]
Mitteilung der Kündigungsabsicht am  
Ablauf der Anhörungsfrist am  
Ergebnis  
7. Kündigung[14]
Schreiben vom  
Zugestellt durch ... am  
Ablauf der Klagefrist  
Sonstiges  
8. Zu beachten:[15]
Wettbewerbsverbot  
Arbeitsmittel/Unterlagen  
Dienstfahrzeug  
Darlehen/Vorschüsse  
Sonst. Zahlungsansprüche  
Resturlaub  
Freistellung möglich/sinnvoll  
Abfindung  
Hinweis des Arbeitnehmers auf frühzeitige Meldung bei Agentur für Arbeit[16]  
Sonstiges  
[1] Die persönlichen Daten des Arbeitnehmers sowie seine sonstigen bekannten Sozialdaten sind auf jeden Fall in der Checkliste zu vermerken. Zu notieren ist auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie eine evtl. Tarifbindung. Sämtliche Daten sind sowohl Grundlage für die erforderliche vollständige Unterrichtung des Betriebsrats als auch ein bei der Abwägung zu berücksichtigender wichtiger Aspekt.
[2] Die soziale Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers nimmt mit fortschreitendem Alter zu. Denn einem älteren Arbeitnehmer bereitet es im Allgemeinen größere Schwierigkeiten, einen neuen Arbeitsplatz zu finden und sich mit den neuen Arbeitsbedingungen vertraut zu machen.
[3] Ausschlaggebend für die Betriebszugehörigkeit ist nicht die Zeit, die der Arbeitnehmer in demselben Betrieb arbeitet, sondern die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit. Dabei können auch frühere Beschäftigungszeiten berücksichtigt werden, wenn die Unterbrechung kurzfristig war und zwischen den Beschäftigungsverhältnissen ein innerer sachlicher Zusammenhang besteht.
[4] Maßgeblich sind die Unterhaltspflichten im Zeitpunkt der Kündigungserklärung. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sind nur gesetzliche Unterhaltspflichten einzubeziehen. Zukünftige und konkret abzusehende Unterhaltspflichten sind insofern unbeachtlich.
[5] Maßgeblich sind die Unterhaltspflichten im Zeitpunkt der Kündigungserklärung. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sind nur gesetzliche Unterhaltspflichten einzubeziehen. Zukünftige und konkret abzusehende Unterhaltsp...

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