Der 6. Änderungstarifvertrag vom 22. November 2009 enthält im Wesentlichen Regelungen zur Überleitung aus dem TVöD in den TV-V (§ 22a). Die neuen Regelungen, die am 1. Januar 2010 in Kraft getreten sind, sind so weit wie möglich in Anlehnung an § 22 erfolgt, der die Überleitung aus dem BAT/BMT-G in den TV-V regelt. Aufgrund des Inkrattretens der Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA am 1.1.2017 musste § 22a an verschiedenen Stellen geändert werden. Dies ist mit dem 12. Änderungstarifvertrag vom 29. März 2017 zum TV-V erfolgt.

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