Seit dem 1. Januar 2010 ist in Absatz 1 auch der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003 aufgeführt. Diese Ergänzung ist mit dem 6. Änderungstarifvertrag vom 20. November 2009 zum TV-V erfolgt. Damit ist für die Anwender des TV-V klargestellt worden, dass auch der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung ein den TV-V ergänzender Tarifvertrag ist. Dies folgt allerdings auch schon aus § 1 Buchst. g TV-EUmw/VKA. Danach gilt dieser Tarifvertrag (auch) für Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des TV-V fallen.

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