Der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) gilt nur (noch) für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2010 begonnen haben. Auf den Zeitpunkt der Vereinbarung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses kommt es insoweit nicht an.

Für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2009 begonnen haben oder beginnen, ist ausschließlich der in Absatz 1 Buchst. d aufgeführte Tarifvertrag maßgebend.

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