Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt unverändert 3,05 %. Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht, mit Ausnahme von Sachsen. Hier beträgt der Beitragsanteil des Arbeitgebers 1,025 % und der des Arbeitnehmers 2,025 %. Der allein vom Arbeitnehmer aufzubringende Beitragszuschlag für Kinderlose beträgt weiterhin 0,35 %.

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