Beim Einkommensteuertarif[1] werden der Grundfreibetrag angehoben und die Tarifeckwerte verschoben. Zum 1.1.2023 erfolgt nach dem Inflationsausgleichsgesetz eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 10.908 EUR. Für 2024 ist eine weitere Anhebung vorgesehen. Die sog. Tarifeckwerte werden entsprechend der erwarteten Inflation nach rechts verschoben. Das bedeutet, dass der Spitzensteuersatz 2023 ab 62.810 EUR statt bisher ab 58.597 EUR greifen wird.

Die Tarifeckwerte zur sog. "Reichensteuer" werden unverändert beibehalten. Dadurch soll eine Überbegünstigung von Spitzenverdienern vermieden werden.

Zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen durch den Solidaritätszuschlag wird die Freigrenze für die Jahre 2023 und 2024 in 2 Stufen ebenfalls angehoben. Die für die Veranlagung und den Lohnsteuerabzug im Einzelnen geregelten Beträge werden entsprechend fortgeschrieben.

Die Änderungen am Einkommensteuertarif sind beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen. Die erste Stufe der Verbesserungen soll beim Lohnsteuerabzug ab Januar 2023 wirksam werden. Die Änderungen sind in den mit Datum vom 18.11.2023 veröffentlichten Programmablaufplänen[2] und damit in den ab Januar 2023 gültigen Lohnsteuertabellen und Lohnsteuerprogrammen enthalten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge