Der Insolvenzgeldzeitraum kann aber auch längere Zeit vor dem Insolvenzereignis liegen. Sofern ein Arbeitnehmer in Unkenntnis des Insolvenzereignisses weitergearbeitet hat, besteht Anspruch auf Insolvenzgeld für die dem Tag der Kenntnisnahme vorausgehenden 3 Monate des Arbeitsverhältnisses.

Insbesondere wenn das Arbeitsverhältnis bereits vor Eintritt der Insolvenz beendet war, kann der Insolvenzgeldzeitraum auch deutlich vor dem Insolvenzereignis liegen.

 
Praxis-Beispiel

Insolvenzgeldzeitraum bei beendetem Arbeitsverhältnis

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch eine Entscheidung des Gerichts erfolgt am 1.10.

Die Beschäftigung des Arbeitnehmers bei diesem Arbeitgeber endete bereits am 31.3. Der Arbeitnehmer hatte für Januar bis März kein Arbeitsentgelt erhalten.

Der Insolvenzgeldzeitraum für diesen Arbeitnehmer läuft vom 1.1. bis 31.3.

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