Abhängig von der Höhe des Verdienstes – aus dem jeweils 4 % für die Betriebsrente angelegt werden – und dem Alter des Versicherten zum Zeitpunkt der Beitragszahlung, ergeben sich pro Jahr Versorgungspunkte. Diese Versorgungspunkte haben jeweils einen Wert von 4 EUR (Messbetrag).
Das jeweilige anzusetzende Alter ergibt sich, wenn man das Geburtsjahr vom jeweils laufenden Jahr abzieht, also z. B. Jahr 2022 minus Geburtsjahr 1992 = Alter 30.
Als Verdienst wird das zusatzversorgungspflichtige Entgelt angesetzt; dies ist grundsätzlich der steuerpflichtige Arbeitslohn (vgl. Teil III 2).
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