Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (HinSch-RL – auch „Whistleblower – RL“) in deutsches Recht hätte bis zum 17. Dezember 2021 erfolgen müssen; im Hinblick auf diesen Verstoß ist ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof anhängig.

Ein Entwurf der Bundesregierung (BR-Drs 372/22) ist am 27. Juli 2022 vorgelegt worden. Hierzu gab der Bundesrat eine Stellungnahme am 16.9.2022 (BR-Drs. 373/22) mit Änderungsvorschlägen ab. Die Beratung des Entwurfes der Bundesregierung erfolgte am 29.9.2022 in erster Lesung; in 2. und 3. Lesung hat der Bundestag das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) mit vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Änderungen beschlossen.[1] Der Bundesrat verweigerte dem zustimmungspflichtigen Gesetz im Februar 2023 die Zustimmung. Daraufhin spalteten die Koalitionsfraktionen den Gesetzesentwurf zunächst in einen zustimmungspflichtigen und einen zustimmungsfreien Teil auf[2] . Nach erheblichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit dieses Vorgehens riefen die Koalitionsparteien den Vermittlungsausschuss an, der einen Konsens fand. Seine Beschlussempfehlung vom 9.5.2023, stimmte der Bundestag am 11.5.2023 und der Bundesrat am darauffolgenden Tag zu. Das Gesetz tritt am 2.7.2023 in Kraft[3].

[1] BT Drucks. 20/4909, abrufbar im Internet unter dserver.bundestag.de/btd/20/049/2004909.pdf
[2] BT-Drucks. 20/5991, 20/5592
[3] BGBl I. 2023 Nr. 140 vom 2.6.2023.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge