Leitsatz (amtlich)

Die Berechtigung eines Arbeitnehmers zur Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen unrichtiger Wählerliste hängt davon ab, ob er gegen die beanstandete Wählerliste Einspruch eingelegt hat.

 

Normenkette

BetrVGDV 1 § 4 Abs. 1; BetrVG § 19 Abs. 2 S. 1, § 5 Abs. 3

 

Fundstellen

Dokument-Index HI662659

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