Durchführungshinweise zu § 16 Abs. 3a (Bund) TVöD, § 1 Abs. 1 und § 17 Abs. 7 Satz 2 TVÜ-Bund,sowie ergänzende Hinweise zu § 17 Abs. 2 TVöD und Richtigstellung zu den Durchführungshinweisen vom 29. Oktober 2008 und 3. Dezember 2008

Rundschreiben vom 3. Dezember 2008 - D 5 - 220 233-51/1

D 5 - 220 210 – 2/16

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen werden folgende Durchführungshinweise

  • zu § 16 Abs. 3a (Bund) TVöD zur Berücksichtigung von Stufen bei Einstellungen im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 1 Nr. 5 zum ÄndTV Nr. 2 TVöD),
  • zu § 17 Abs. 7 Satz 2 TVÜ-Bund zur Berücksichtigung der Eingruppierung bei Einstellungen im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 1 Nr. 7 Buchst. b zum ÄndTV Nr. 1 TVÜ-Bund),
  • zu § 1 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Bund zur Unschädlichkeit von Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses bis zu einem Monat für die Anwendung der Besitzstandsregelungen des TVÜ-Bund (§ 1 Nr. 1 zum ÄndTV Nr. 1 TVÜ-Bund), sowie
  • ergänzende Hinweise zu § 17 Abs. 2 TVöD bekannt gegeben.

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