Erholungsurlaub für Tarifbeschäftigte des Bundes
Hier: Übertragung des Anspruchs in das Folgejahr
Bezug: Mein Rundschreiben vom 25. Januar 2006 - D II 2 - 220 210-2/26
Das Rundschreiben wird aufgehoben.
Siehe dazu Rundschreiben vom 31. Mai 2012
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