Die Steuerungsoptionen über Zielvereinbarungen bedeuten eine entscheidende Chance zur Stützung der Verbesserungen öffentlicher Dienstleistungen. Wichtig: Niemand führt das Steuern über Ziele "wegen" der Leistungsentgelte ein, aber Leistungsentgelte verstetigen die längst begonnen Prozesse der Steuerung und sorgen für Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit. Die zunächst flächendeckende Einführung der Leistungsbewertung als vermeintlich eingewöhntes oder "einfacheres" Instrument, darf nicht dazu führen, diese Chance zu vernachlässigen. Aus diesem Grund sollte bereits im Einstieg die Vereinbarung von Zielen als zusätzliche Option angewendet werden. Dies kann auf zwei Wegen

  • als Kombimodell
  • im Rahmen von Pilotprojekten

geschehen. Der jeweils geeignete Weg für die jeweilige Organisation hängt von der vorhandenen Verwaltungs-/Unternehmenskultur ab.

Kombimodell

Für Kommunen/kommunale Unternehmen, die früh mit einer Vielzahl von Zielvereinbarungen starten wollen, aber noch nicht die Möglichkeit zu einer flächendeckenden Umsetzung sehen, empfiehlt sich das sog. "Kombimodell". Hierbei kann die Verknüpfung von Zielvereinbarung und Leistungsbewertung in einem gemeinsamen Formular vorgesehen werden, welches insgesamt eine einheitliche Leistungsfeststellung aus beiden Methoden systematisiert und zu einem einheitlichen Leistungsentgelt führt.

Kombi-Modell Gewichtung:
Nr. Ziel Gewichtung der Ziele Ergebnis          
  0 1 2 3 4
1. Zielvereinbarung 1              
2. Zielvereinbarung 2              
3. ....              
4. ....              
Summe: Summe ZV  
Leistungsbewertung Gewichtung:
Nr. Ziel Gewichtung der Ziele Ergebnis          
  0 1 2 3 4
1.                
2.                
3.                
4.                
...                
Summe Leistungsbewertung: Summe SLB  
Gesamtsumme aus ZV und SLB Gesamtergebnis  
Ziel: Beschreibung der Zielvereinbarung. Das betriebliche System kann eine Mindest- bzw. Höchstzahl von Zielen vorgeben.
Leistungskriterien: Nachvollziehbare und vorhersehbare Beschreibung der Kriterien. Das betriebliche System kann eine Mindest- bzw. Höchstzahl von Kriterien vorgeben.
Gewichtung: Den einzelnen Zielen oder Leistungskriterien kann eine unterschiedliche Gewichtung beigemessen werden, um leichte und schwere oder wichtige und weniger wichtige zu differenzieren. Dies gilt entsprechend für das Verhältnis Zielvereinbarung und Leistungsbewertung zueinander.
Ergebnis: Feststellung der Zielerreichung bzw. einer Teilzielerreichung.
Ergebnis Stufen: Die Anzahl der Stufen sowie die Punktzahl je Stufe werden im betrieblichen System festgelegt. Z. B. 4 = 120; 3 = 100; 2 = 80; 1 = 60;0 = 0

Über die unterschiedliche Gewichtung einzelner Ziele oder der Leistungsbewertung eröffnen sich zahlreiche Variations- und Steuerungsmöglichkeiten. Je nach der Möglichkeit, Ziele zu vereinbaren, wird die Leistungsbewertung in der Gesamtleistungsfeststellung mehr oder weniger stark berücksichtigt. Im Extremfall können dies für die Leistungsbewertung 100 % sein, d. h. wenn noch keine Ziele für den einzelnen Aufgabenbereich des Beschäftigten definiert und vereinbart werden können.

Der wesentliche Vorteil dieser Verknüpfung von Leistungsbewertung und Zielvereinbarung besteht darin, dass die Berücksichtigung von Zielen bereits im System (von Anfang) an implementiert ist. Werden mit steigender Kompetenz im Zeitverlauf zunehmend Ziele erkannt und vereinbart, ist die Anpassung der betrieblichen Systematik in der Fortschreibung der Dienstvereinbarung/ Betriebsvereinbarung ein leichtes Unterfangen.

Zielvereinbarungen als "Piloten"

Kommunen/kommunale Unternehmen mit einer noch weniger auf Ziele und Ergebnisse ausgerichteten Führungs- und Kommunikationskultur, sollten Zielvereinbarungen zumindest als "Piloten" für Einzelfälle einsetzen.

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