Hier: Bekanntgabe des Tarifvertrages mit Durchführungshinweisen

Bezug: Mein Rundschreiben vom 8. Dezember 2005 - D II - 220 210 - 2/0

Am 1. Januar 2007 tritt der zwischen dem Bund und den Gewerkschaften ver.di und ddb tarifunion am 25. August 2006 vereinbarte Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV-Bund) in Kraft. Er löst die mit Rundschreiben vom 30. September 2005 verlängerte außertarifliche Zahlung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen (D II 2 - 220 219 - 4/62) ab.

Nach den in § 18 TVöD vereinbarten Eckpunkten - insbesondere Beginn und Entgeltvolumen - enthält der Tarifvertrag über das Leistungsentgelt Rahmenvorgaben für die Dienstvereinbarungen, welche für die Dienststellen des Bundes jeweils noch abzuschließen sind.

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen gebe ich mit diesem Rundschreiben Hinweise zur Einführung der Leistungsbezahlung und zur Durchführung des Tarifvertrages.

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