Gewerkschaften sind freiwillige Vereinigungen von Arbeitnehmern und Beamten zur Wahrung und Förderung ihrer Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen (vgl. Art. 9 Abs. 3 GG).

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind Koalitionen i. S. v. Art. 9 Abs. 3 GG und stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Dabei ist das Koalitionsrecht für jedermann gewährleistet, also ein sog. Menschenrecht i. S. d. Grundgesetzes (im Gegensatz zum Bürgerrecht, das nur Deutschen zusteht). Damit haben auch Ausländer und Staatenlose das Recht, eine Koalition zu gründen.

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