1Die Zulage wird nicht gewährt
1. |
[1]in den Fällen des § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes, |
2.[2] [Bis 31.12.2019: 1.] |
soweit nicht zwischen Volldienst und Bereitschaftsdienst unterschieden wird, |
3.[3] [Bis 31.12.2019: 2.] |
folgenden Besoldungsempfängern:
|
2Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a gilt nicht für Beamte im Sicherungsdienst des Bundeskriminalamtes.
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