Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) trat am 1. Oktober 2005 in Kraft und löste den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BATund BAT-O) weitgehend ab. Der TVöD – Allgemeiner Teil – (TVöD-AT) und der jeweilige Besondere Teil Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E) bilden im Zusammenhang das Tarifrecht für den jeweiligen Dienstleistungsbereich.

Zur besseren Übersicht und Lesbarkeit haben die Tarifvertragsparteien aus dem Allgemeinen Teil des TVöD und dem jeweiligen Besonderen Teil durchgeschriebene Fassungen für die 6 o. g. Sparten erstellt. Für den Bereich der Entsorgungsbetriebe ist dies der TVöD-E.

Die Kündigung einer der genannten Tarifverträge oder einzelner Regelungen davon hat unmittelbare Rechtswirkung auf die entsprechend durchgeschriebene Fassung.

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