Unter Sozialleistung ist die Entgeltersatzleistung nach Abzug der Versichertenanteile zur Sozialversicherung zu verstehen, somit die Netto-Sozialleistung.

 
Praxis-Beispiel

Ermittlung des SV-Freibetrags

 
Einnahme Zeitraum EUR
Bruttoarbeitsentgelt monatlich 3.000,00 EUR
Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt monatlich 2.100,00 EUR
Nettokrankengeld monatlich 1.628,10 EUR
Nettokrankengeld kalendertäglich 54,27 EUR
SV-Freibetrag (2.100 EUR – 1.628,10 EUR) monatlich 471,90 EUR
SV-Freibetrag (2.100 EUR – 1.628,10 EUR) kalendertäglich 15,73 EUR

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