16.5.1 Abschn. VI: Beschäftigte im Fernmeldebetriebsdienst

Für die Beschäftigten im Fernmeldebetriebsdienst wurden die Tätigkeitsmerkmale ohne weitere inhaltliche Änderungen aus dem Abschn. II des Teils "Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst und im Fernmeldebetriebsdienst" der Anlage 1a zum BAT übernommen.

Spezielle Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst wurden nicht mehr vereinbart.

16.5.2 Abschn. VII: Beschäftigte in der Fleischuntersuchung

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. VII – Beschäftigte in der Fleischuntersuchung wurden gegenüber den bisherigen Regelungen der Anlage 1a zum BAT im Teil "Angestellte in der Fleischuntersuchung" an die neuen Ausbildungsvorschriften angepasst und den Entgeltgruppen zugeordnet.

16.5.3 Abschn. VIII: Fotografen

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. VIII – Fotografinnen und Fotografen beruhen ohne weitere inhaltliche Änderungen auf dem Teil "Angestellte in technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT.

16.5.4 Abschn. IX: Beschäftigte im Fremdsprachendienst

Für Beschäftigte im Fremdsprachendienst – Abschn. IX – wurden die bisherigen speziellen Tätigkeitsmerkmale des Teils "Tätigkeitsmerkmale der im Fremdsprachendienst beschäftigten Angestellten" der Anlage 1a zum BAT nicht wieder vereinbart. Zur Anwendung kommen nunmehr die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst (Teil A Abschn. I Ziffer 3 der Entgeltordnung).

16.5.5 Abschn. X: Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Beschäftigte

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. X – Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Beschäftigte – beruhen ohne weitere inhaltliche Änderungen auf den Regelungen im Teil "Angestellte in technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT.

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