Vergütungsgruppe X

Angestellte als Hilfskräfte im Sinne des § 2 Nr. 1 Buchst. b der Hilfskräfteverordnung – Frisches Fleisch –.

Vergütungsgruppe IX

Fleischkontrolleure im Sinne des § 6 Abs. 5 Nr. 3 des Fleischhygienegesetzes.

Vergütungsgruppe VIII

1. Fleischkontrolleure im Sinne des § 6 Abs. 5 Nr. 1 und 2 des Fleischhygienegesetzes.

2. Fleischkontrolleure im Sinne des § 6 Abs. 5 Nr. 3 des Fleischhygienegesetzes in besonderer Stellung.

3. Geflügelfleischkontrolleure im Sinne der Verordnung über Geflügelfleischkontrolleure.

Vergütungsgruppe VII

1. Fleischkontrolleure im Sinne des § 6 Abs. 5 Nr. 1 und 2 des Fleischhygienegesetzes nach dreijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VIII Fallgruppe 1.

2. Fleischkontrolleure im Sinne des § 6 Abs. 5 Nr. 3 des Fleischhygienegesetzes in besonderer Stellung nach dreijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VIII Fallgruppe 2.

3. Geflügelfleischkontrolleure im Sinne der Verordnung über Geflügelfleischkontrolleure nach dreijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VIII Fallgruppe 3.

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