Im Bereich der Informationstechnik (Teil III Abschn. 24) weisen die neuen Tätigkeitsmerkmale mit den früheren Tätigkeitsmerkmalen für Angestellte in der Datenverarbeitung kaum Gemeinsamkeiten auf. Daher müssen die Tätigkeiten neu bewertet und zum Teil höher eingruppiert werden.

Im Bereich der Ingenieure (Teil III Abschn. 25) wird das in den Heraushebungsmerkmalen geforderte zeitliche Maß generell auf ein Drittel abgesenkt. Ingenieure, die das Heraushebungsmerkmal mit einem Drittel erfüllen, sind im Vergleich zur bisherigen Eingruppierung somit eine Entgeltgruppe höher eingruppiert. Das daneben weiterhin vorhandene Heraushebungsmerkmal "mit mindestens 50 %" dient wie bisher lediglich als Basis für eine weitere Heraushebung. Hier könnte sich daher aufgrund der Absenkung des Heraushebungsmerkmals auf ein Drittel nach entsprechender Antragstellung eine höhere Entgeltgruppe ergeben.

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