Nach § 13 Abs. 2 TVHöD haben die Studierenden bei Reisen zur vorübergehenden Ausbildung an einer anderen Einrichtung außerhalb der politischen Gemeindegrenze der verantwortlichen Praxiseinrichtung sowie zur Teilnahme an Vorträgen, an Arbeitsgemeinschaften oder an Übungen einen Anspruch auf Erstattung der entstandenen notwendigen Fahrtkosten.

Dabei bleibt es den Studierenden nicht überlassen, wie und mit welchem Kostenaufwand sie die Fahrten zurücklegen, denn der Anspruch besteht nur bis zur Höhe der Kosten für die Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels. Dabei dürfen im Bahnverkehr grundsätzlich keine Zuschläge erstattet werden. Hinzu kommt, dass Fahrpreisermäßigungen (z. B. Monatsfahrkarten, BahnCard, Semesterticket) auszunutzen sind. Der Klammerzusatz führt nur beispielhaft mögliche Fahrpreisermäßigungen auf. Als Fahrpreisermäßigung kommt deshalb auch das Deutschland-Ticket in Betracht. Allerdings wird der Studierende nur dann dem das Reisekostenrecht beherrschenden Sparsamkeitsgrundsatz entsprechend dazu angehalten werden können, Fahrpreisermäßigungen in Anspruch zu nehmen, wenn dies noch als zumutbar angesehen werden kann. Anhaltspunkte zum Zumutbarkeitsmaßstab bieten die Kosten und die Nutzungsmöglichkeit der Fahrpreisermäßigung. Kann z. B. das Deutschland-Ticket nicht sinnvoll für die Reise zur vorübergehenden Ausbildung an einer anderen Einrichtung eingesetzt werden, kann der Studierende nicht zur Anschaffung des Tickets verpflichtet werden. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit der Inanspruchnahme von Fahrpreisermäßigungen ist auch zu berücksichtigen, dass die verantwortliche Praxiseinrichtung nach der Tarifvorschrift nicht gehalten ist, dem Studierenden die Anschaffungskosten für die erworbene Karte (z. B. für die BahnCard) zu erstatten oder sich mit einem Anteil an den Anschaffungskosten zu beteiligen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge