Der Tarifvertrag ist rückwirkend zum 1.1.2022 in Kraft getreten; er kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden (für das Studienentgelt gem. § 9 Abs. 1 besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2024, für die Jahressonderzahlung gem. § 19 zum 31.12. eines jeden Jahres).

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