Entscheidungsstichwort (Thema)

Herabsetzung der Arbeitszeit für Kraftfahrer nach ALTV 2

 

Orientierungssatz

Nach § 9 ALTV 2 kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit durch einseitige Anordnung verlängern und in derselben Weise auch wieder bis auf die tarifliche Normalarbeitszeit verkürzen (vergleiche BAG Urteil vom 26.6.1985 4 AZR 585/83).

 

Normenkette

TVG § 1; ALTV § 9; ALTV 2 § 9

 

Verfahrensgang

LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 02.07.1984; Aktenzeichen 2 Sa 166/83)

ArbG Hannover (Entscheidung vom 23.08.1983; Aktenzeichen 7 Ca 193/83)

ArbG Hannover (Entscheidung vom 23.08.1983; Aktenzeichen 7 Ca 194/83)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI439423

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