Entscheidungsstichwort (Thema)
Herabsetzung der Arbeitszeit für Kraftfahrer nach ALTV 2
Orientierungssatz
Nach § 9 ALTV 2 kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit durch einseitige Anordnung verlängern und in derselben Weise auch wieder bis auf die tarifliche Normalarbeitszeit verkürzen (vergleiche BAG Urteil vom 26.6.1985 4 AZR 585/83).
Normenkette
TVG § 1; ALTV § 9; ALTV 2 § 9
Verfahrensgang
LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 02.07.1984; Aktenzeichen 2 Sa 166/83) |
ArbG Hannover (Entscheidung vom 23.08.1983; Aktenzeichen 7 Ca 193/83) |
ArbG Hannover (Entscheidung vom 23.08.1983; Aktenzeichen 7 Ca 194/83) |
Fundstellen
Dokument-Index HI439423 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen