Leitsatz (redaktionell)
Werden in einem Betrieb, in dem nur ein Jugendvertreter zu wählen ist, irrtümlich drei Jugendvertreter gewählt und wird die Wahl nicht angefochten, so verbleibt es für die Dauer der Wahlperiode bei der Besetzung der Jugendvertretung mit drei Mitgliedern.
Orientierungssatz
1. Offizialmaxime im Beschlußverfahren.
2. Nichtigkeit der Wahl einer Jugendvertretung.
Verfahrensgang
LAG Hamm (Entscheidung vom 27.05.1971; Aktenzeichen 8 BVTa 3/71) |
Fundstellen
Haufe-Index 437036 |
DB 1972, 686 |
SAE 1973, 69 (LT1) |
AP § 20 BetrVG Jugendvertreter (LT1), Nr 2 |
AR-Blattei, Betriebsverfassung VIA Entsch 6 |
AR-Blattei, ES 530.6.1 Nr 6 |
EzA § 22 BetrVG, Nr 2 |
PraktArbR BetrVG §§ 60-71, Nr 2 (LT1) |
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