Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge im Saisongewerbe
Orientierungssatz
1. Auch im Saisongewerbe ist der Abschluß befristeter Arbeitsverträge wegen "objektiver Funktionswidrigkeit" der Befristung unwirksam; das gilt jedenfalls dann, wenn nicht zugleich mit der Befristungsabrede eine vertragliche Wiedereinstellungszusage für die nächste Saison verbunden wird.
2. Berufung eingelegt beim LArbG Hamm Sa 1341/85.
Normenkette
Nachgehend
LAG Hamm (Entscheidung vom 15.11.1985; Aktenzeichen 16 Sa 1341/85) |
Fundstellen
Haufe-Index 444015 |
DB 1985, 2303-2304 (ST1) |
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