Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge im Saisongewerbe

 

Orientierungssatz

1. Auch im Saisongewerbe ist der Abschluß befristeter Arbeitsverträge wegen "objektiver Funktionswidrigkeit" der Befristung unwirksam; das gilt jedenfalls dann, wenn nicht zugleich mit der Befristungsabrede eine vertragliche Wiedereinstellungszusage für die nächste Saison verbunden wird.

2. Berufung eingelegt beim LArbG Hamm Sa 1341/85.

 

Normenkette

BGB § 620 Abs. 1

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 29.01.1987; Aktenzeichen 2 AZR 109/86)

LAG Hamm (Entscheidung vom 15.11.1985; Aktenzeichen 16 Sa 1341/85)

 

Fundstellen

Haufe-Index 444015

DB 1985, 2303-2304 (ST1)

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