Entscheidungsstichwort (Thema)

Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Nichtunterzeichnung der vom Arbeitgeber verfaßten Erklärung, daß die Mitarbeiter des Betriebs keinen Betriebsrat wollen

 

Leitsatz (redaktionell)

Verlangt der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer, daß er eine vom Arbeitgeber verfaßte "Erklärung", wonach die Mitarbeiter des Betriebs keinen Betriebsrat wollen, unterzeichnet, so ist eine nach Weigerung des Arbeitnehmers im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgte Kündigung des Arbeitnehmers wegen versuchter Behinderung einer beabsichtigten Betriebsratswahl gemäß § 134 BGB in Verbindung mit § 20 Abs 1 und 2 BetrVG nichtig.

 

Orientierungssatz

Berufung eingelegt beim LArbG München - 7 Sa 817/87. Das Verfahren wurde durch Vergleich am 16.12.1987 erledigt.

 

Normenkette

BGB § 134; BetrVG § 20; BGB § 620 Abs. 2

 

Fundstellen

Haufe-Index 442317

DB 1987, 2662-2662 (LT)

RzK, I 8l Nr 8 (LT1)

ArbuR 1988, 89-90 (L1)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge