Entscheidungsstichwort (Thema)
Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Nichtunterzeichnung der vom Arbeitgeber verfaßten Erklärung, daß die Mitarbeiter des Betriebs keinen Betriebsrat wollen
Leitsatz (redaktionell)
Verlangt der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer, daß er eine vom Arbeitgeber verfaßte "Erklärung", wonach die Mitarbeiter des Betriebs keinen Betriebsrat wollen, unterzeichnet, so ist eine nach Weigerung des Arbeitnehmers im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgte Kündigung des Arbeitnehmers wegen versuchter Behinderung einer beabsichtigten Betriebsratswahl gemäß § 134 BGB in Verbindung mit § 20 Abs 1 und 2 BetrVG nichtig.
Orientierungssatz
Berufung eingelegt beim LArbG München - 7 Sa 817/87. Das Verfahren wurde durch Vergleich am 16.12.1987 erledigt.
Normenkette
BGB § 134; BetrVG § 20; BGB § 620 Abs. 2
Fundstellen
Haufe-Index 442317 |
DB 1987, 2662-2662 (LT) |
RzK, I 8l Nr 8 (LT1) |
ArbuR 1988, 89-90 (L1) |
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