Entscheidungsstichwort (Thema)

Mutterschutz - Kündigungsverbot auch für die Zeit vor Dienstantritt

 

Leitsatz (redaktionell)

Das Kündigungsverbot nach § 9 Abs 1 MuSchG erfaßt auch eine Kündigung, die der Arbeitgeber gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin nach Abschluß des Arbeitsvertrags aber noch vor dem vereinbarten Dienstantritt ausspricht.

 

Orientierungssatz

Die Berufung gegen das Urteil ist mit Urteil des LArbG Düsseldorf vom 30.9.1992 - 11 Sa 1049/92 zurückgewiesen worden.

 

Normenkette

BGB § 611; MuSchG § 9 Abs. 1

 

Nachgehend

LAG Düsseldorf (Urteil vom 30.09.1992; Aktenzeichen 11 Sa 1049/92)

 

Fundstellen

DB 1993, 1293 (L1)

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