Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Zusatzrente bei Altersübergang

 

Orientierungssatz

Ein Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bevor das Rentenalter erreicht ist (hier: Altersübergang) führt zum Wegfall eines Anspruches auf Zusatzrente nach der AO zur Einführung einer Zusatzrentenversorgung für die Arbeiter und Angestellten in den wichtigsten volkseigenen Betrieben vom 9. März 1954 - Anordnung'54 (GBl-DDR I S 301).

 

Normenkette

ZREVAnO §§ 2-3, 6

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 29.07.1997; Aktenzeichen 3 AZR 152/96)

Sächsisches LAG (Urteil vom 24.11.1995; Aktenzeichen 3 Sa 337/95)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442025

AuA 1995, 391-393 (ST1)

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