Obwohl gut geeignet zur Flexibilisierung, ist die Vereinbarung von festen Blockarbeitszeiten mit Vollzeitkräften wenig verbreitet. Treten regelmäßig saisonale Schwankungen im Arbeitsanfall auf, so können diese in erheblichem Umfang von in Blockarbeitszeit arbeitenden Vollzeitkräften abgedeckt werden.

 
Praxis-Beispiel

Die Vollzeitkraft kann in bestimmten Monaten fünf, u. U. auch sechs Tage in der Woche für täglich 10 Stunden herangezogen werden, soweit in den anderen Monaten ein entsprechender Ausgleich erfolgt.

In der Regel wird Blockarbeitszeit jedoch mit Teilzeitkräften vereinbart.

Die Blockbildung ist möglich stunden-, tage-, wochen- oder monatsweise. So kann die Arbeit geleistet werden

  • an bestimmten Stunden des Tages, z. B. zwei Stunden morgens von 9 bis 11 Uhr und zwei Stunden nachmittags von 16 bis 18 Uhr,
  • an bestimmten Tagen der Woche, z. B. montags, mittwochs, freitags,
  • in bestimmten Wochen im Monat, z. B. jeweils die erste und letzte Woche eines Monats,
  • an bestimmten Monaten im Jahr, z. B. Januar bis März und Juni bis August.

Die Blockarbeitszeit eignet sich, um vorhersehbar wiederkehrende Arbeitsschwankungen oder Arbeitsspitzen abzudecken.

Wo Arbeiten starken saisonalen Schwankungen, z. B. hervorgerufen durch Witterungseinflüsse und jahreszeitlich bedingt anfallende Arbeiten, unterliegen, empfiehlt sich eine entsprechend ungleichmäßige Verteilung der zu leistenden Arbeitszeit auf die einzelnen Monate.[1]

Neben den vertrauten Formen saisonaler Arbeit, wie sie auch im Garten und Friedhofsbereich bzw. Grünflächenamt gängig sind, fallen in vielen Bereichen ebenfalls saisonal bedingte Mehrbelastungen an, die zum Teil nicht bewusst als saisonale Schwankungen wahrgenommen werden, z. B. in den Bereichen Schulsekretariat, Jugendbereich (Stichwort: Jugendfreizeiten), Volkshochschule (Programmerstellung und Kurseinschreibungen), Beihilfebearbeitung (Spitzen, z. B. vor Urlaubsbeginn), Sport- und Bäderamt, Kämmerei (Haushaltsaufstellung), Baugenehmigungen, Kulturbetrieb, Kommunaler Sitzungsdienst.

 
Praxis-Beispiel

Bei einer kommunalen Musikschule können die durch Ferienzeiten (Ostern, Sommer, Herbst, Weihnachten) bedingt entstehenden Arbeitstäler durch freie Arbeitstage, aber auch durch entsprechende Urlaubsplanung umgesetzt werden. Dem stehen Arbeitsspitzen durch Anmeldungen/Kurseinteilungen etc. jeweils zum Schulbeginn sowie durch Jahresabschlüsse etc. gegenüber.

Die Vorteile einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung in diesen Bereichen liegen auf der Hand: Der Personaleinsatz der Verwaltung wird wirtschaftlicher gestaltet, wenn in den Monaten mit hohem Arbeitsanfall eine höhere Arbeitszeit geleistet wird als in Zeiten, in denen weniger Arbeit anfällt. Für die Beschäftigten kann sich in diesen Zeiten die Möglichkeit eröffnen, individuelle Wünsche, z. B. nach längeren Erholungs- oder Fortbildungsphasen, zu verwirklichen.

 
Praxis-Tipp

Die Personaleinsatzplanung bei saisonal bedingten Arbeitszeiten kann jedoch nur dann funktionieren, wenn die Nachfrageverläufe ermittelt werden.

[1] Vgl. KGSt-Bericht 2/1999.

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