Nach § 6 Abs. 6 TVöD kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden durch Betriebs-/Dienstvereinbarung vereinbart werden. Zwingend ist dabei allerdings das wenig praxistaugliche Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD (näher unten Punkt 4) einzuführen.

Sämtliche Stunden innerhalb des Korridors, also auch die die 39 Wochenstunden überschreiten, werden nicht als Überstunden gewertet, sondern sind innerhalb des Abrechnungszeitraums, z. B. von einem Jahr, auszugleichen. Die Stunden, die über 39 Wochenstunden hinaus bis zur Höchstgrenze von 45 geleistet werden, gelten als Zeitguthaben. Die unterhalb des 39 Wochenstundenmittels nicht geleisteten Stunden gelten als Zeitschuld.

Es sollte jedoch nicht verkannt werden, dass einmal erarbeitete Plusstunden in Höhe von 9 Stunden in der Woche – soweit ein Ausgleich nicht stattfinden kann – in der nächsten, übernächsten usw. Woche fortgeschrieben und spätestens am Ende des Jahres abgerechnet werden müssen, soweit dort keine Übertragungsmöglichkeit vereinbart wird.

Im Fall von Schicht- oder Wechselschichtarbeit kann der Korridor nicht in Anspruch genommen werden.

 
Hinweis

Für Arbeitszeitkorridor und Rahmenarbeitszeit gilt gleichermaßen, dass es sich lediglich um eine tarifliche Begrenzung der Stunden handelt, die nicht als Überstunden gewertet werden und damit zuschlagsfrei bleiben.

Das konkrete Arbeitszeitmodell – die Verteilung der Arbeitszeit – muss jedoch für die Einrichtung mit dem Betriebs-/Personalrat vereinbart werden. Wer darüber entscheidet, ob und wann konkrete Arbeitseinsätze geleistet werden, und zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen Zeitausgleiche zu nehmen sind, sollte die Betriebs-/Dienstvereinbarung regeln.

 
Praxis-Tipp

Der Arbeitszeitkorridor nach § 6 Abs. 6 TVöD ist isoliert betrachtet als Flexibilisierungsmöglichkeit bei Schwankungen des Arbeitsanfalls gut brauchbar. Er wird jedoch entwertet durch die zwingende Einführung des Arbeitszeitkontos nach § 10 TVöD, bei dem allein der Beschäftigte darüber entscheidet, welche Zeiten auf das Konto gebucht werden.

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